Minderjährige italienische Staatsangehörige müssen in Besitz eines für die Ausreise gültigen Dokuments oder Reisepasses sein, oder für EU-Länder eines Personalausweises, der für die Ausreise gültig ist.
Es gelten Personalausweise für die Ausreise, die auf der Rückseite nicht die Aufschrift: NON VALIDA PER L’ESPATRIO (dt. nicht gültig für die Ausreise) tragen.
Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres können italienischen Minderjährigen nur ausreisen, wenn:
Nach Vollendung des 14. Lebensjahres können Minderjährige alleine reisen, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Gemeinschaft.