Um herauszufinden, ob es unter den Fluggästen Freiwillige gibt, die auf den eigenen Platz im Austausch gegen bestimmte Leistungen, die mit der Fluggesellschaft zu vereinbaren sind, verzichten, muss zunächst AN FREIWILLIGE APPELLIERT werden.
Wenn es keine Freiwilligen gibt, hat der Fluggast, der nicht befördert wird, das Recht, von der Fluggesellschaft eine FINANZIELLE ENTSCHÄDIGUNG zu erhalten, die je nach der Reisestrecke (innereuropäisch oder international) und nach der zurückgelegten Strecke errechnet wird.
Weitere Informationen: siehe Punkt 2.1 der ENAC-Broschüre
Die Fluggesellschaft kann den Betrag der Entschädigung auf 50% reduzieren, wenn dem Fluggast die Möglichkeit geboten wird, einen Ersatzflug zu nehmen, dessen Ankunftszeit in Bezug auf den planmäßig gebuchten Flug nicht mehr als zwei bzw. drei bzw. vier Stunden überschritten wird.
Die Entschädigung ist in bar zu leisten, über Online-Banküberweisung, mit Einzahlungen oder Bankschecks oder mit Zustimmung des Fluggastes mit Gutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen, unabhängig von der Höhe des Ticketpreises zum Zeitpunkt des Kaufs.
ERSTATTUNG des Ticketpreises für den nicht ausgeführten Teil der Reise oder alternativ eine
UMBUCHUNG so bald wie möglich auf einen Ersatzflug oder für ein für den Fluggast geeignetes Datum, zu vergleichbaren Reisebedingungen
Personen mit eingeschränkter Mobilität und gegebenenfalls Begleitpersonen ebenso wie Kinder ohne Begleitung haben Anspruch auf vorrangige Hilfeleistung.