Im Falle einer Streichung des Fluges hat der Fluggast Anrecht auf:
Personen mit eingeschränkter Mobilität und gegebenenfalls Begleitpersonen ebenso wie Kinder ohne Begleitung haben Anspruch auf vorrangige Hilfeleistung.
BETREUUNGSLEISTUNGEN
Personen mit eingeschränkter Mobilität und gegebenenfalls Begleitpersonen ebenso wie Kinder ohne Begleitung haben Anspruch auf vorrangige Hilfeleistung.
IN EINIGEN FÄLLEN AUCH AUF FINANZIELLE ENTSCHÄDIGUNG, die je nach Reisestrecke (innereuropäisch oder international) und nach der zurückgelegten Strecke berechnet wird.
Weitere Informationen: siehe Punkt 2.2 der ENAC-Broschüre
Die Fluggesellschaft kann den Betrag der Entschädigung auf 50% reduzieren, wenn dem Fluggast die Möglichkeit geboten wird, einen Ersatzflug zu nehmen, dessen Ankunftszeit in Bezug auf den planmäßigen Flug nicht mehr als zwei bzw. drei bzw. vier Stunden überschritten wird.
Die finanzielle Entschädigung ist in bar zu leisten, über Online-Banküberweisung, mit Einzahlungen oder Bankschecks oder mit Zustimmung des Fluggastes mit Gutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen, unabhängig von der Höhe des Ticketpreises zum Zeitpunkt des Kaufs.
EINE FINANZIELLE ENTSCHÄDIGUNG MUSS NICHT GEZAHLT WERDEN, wenn: